§ 1 Anwendungsbereich
  1. Einbeziehung der AGB: Alle Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie z.B. Empfehlungen und Beratungsleistungen) sowie Angebote für Produkte erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („AGB“). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die VOGLER mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“) über die von VOGLER angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Kundenbestellung gültigen Fassung oder jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass VOGLER in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

  2. Definition: „Produkte“ sind alle in der jeweiligen Bestellung spezifizierten Produkte, Teile, Ersatzteile und Komponenten sowie Dienstleistungen, die zur Verwendung durch den Kunden oder dessen Kunden bestimmt sind und von VOGLER unter diesen AGB an den Kunden verkauft werden.

  3. Ausschluss von AGB des Kunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VOGLER ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VOGLER auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  4. Gesetzliche Bestimmungen: Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Abschluss des Vertrages
  1. Angebot und Annahme: Alle Angebote von VOGLER sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, kann VOGLER dieses Vertragsangebot innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Produkte an den Kunden erklärt werden.

  2. Inhalt des Vertrages/Unterlagen: Maßgebend für die Rechtsbeziehungen zwischen VOGLER und dem Kunden ist ausschließlich der schriftliche Vertrag bestehend aus Bestellung des Kunden (Angebot) und Annahme durch Auftragsbestätigung oder Lieferung der Produkte von VOGLER, einschließlich von Bedienungsanleitungen oder technischer und sonstiger Dokumentation, die mit dem Produkt geliefert werden (nachfolgend „Technische Spezifikationen“), und dieser AGB. Sie geben alle Vereinbarungen zwischen VOGLER und dem Kunden über den Vertragsgegenstand vollständig wieder. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von VOGLER maßgebend.

  3. Beschreibung der Beschaffenheit: Angaben von VOGLER zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) stellen nur Richtwerte dar, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise und Zahlung
  1. Preise: Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Liefer- und Leistungsumfang („Preis“). Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert berechnet.

  2. Rechnungsstellung und Fälligkeit: Rechnungen werden von VOGLER zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt oder nach Lieferung gestellt. Rechnungsbeträge sind innerhalb von (14) vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeglichen Abschlag auf das von VOGLER genannte Bankkonto zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge während des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  3. Aufrechnung: Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle von Mängeln der Produkte bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere nach § 5 Nr. 7 dieser AGB, unberührt.

  4. Vorauszahlung: VOGLER ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden bezweifeln lassen und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von VOGLER durch den Kunden aus dem Kaufvertrag gefährdet wird.

§ 4 Termine und Lieferung
  1. Liefertermine: Die von VOGLER angegebenen Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen, insbesondere die vom VOGLER-Bestellsystem automatisch generierten Liefertermine, gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich zugesagt oder vereinbart ist.

  2. Terminverschiebung: Für den Fall, dass die Produkte nicht rechtzeitig geliefert werden können, vereinbaren die Parteien eine Nachfrist von vier (4) Wochen („Nachfrist“). Gleichwohl werden die Parteien nach Treu und Glauben alles Erforderliche unternehmen, um Verzögerungen zu vermeiden und gegebenenfalls zu begrenzen.

  3. INCOTERMS: Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, erfolgt die Lieferung EXW (INCOTERMS 2020) Vogler-Lager, Blindeisenweg 37, 41468 Neuss, Germany, das auch der Erfüllungsort für die Lieferung und jede Nacherfüllung ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Transport unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Produkte und deren Beschaffenheit zu organisieren. Die von beiden Parteien eingesetzten Personen (z.B. Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter des Frachtführers) sind berechtigt, beim Beladen zu helfen.

  4. Höhere Gewalt („Force Majeure“): VOGLER haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die VOGLER nicht zu vertreten hat (z.B. Krieg, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten; Cyber-Attacken und IT Malware). Sofern solche Ereignisse VOGLER die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist VOGLER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber VOGLER vom Vertrag zurücktreten.

  5. Verzug: Gerät VOGLER mit einer Lieferung oder Leistung unter Berücksichtigung der Nachfrist in Verzug, so hat VOGLER an den Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des Kaufpreises (§ 3) für jede vollendete Woche des Verzuges (im Folgenden „Vertragsstrafe“ genannt) als pauschalierten Verzugsschaden zu zahlen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Kaufpreises des vom Verzug betroffenen Produkts. Weitergehende Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen.

§ 5 Gewährleistung, Sachmängel
1. Sach- und Rechtsmängel: Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

2. Gewährleistungsumfang, technische Spezifikationen: Maßgeblich für die Qualität und den Umfang des Produkts sind die Technischen Spezifikationen von VOGLER. Bezugnahmen auf technische Normen gelten als Leistungsbeschreibung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. VOGLER gewährleistet, dass die Produkte den Technischen Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese Gewährleistungen gelten ausschließlich und anstelle aller anderen Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend.

3. Definition eines Mangels: Ein Mangel liegt nicht vor, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorgegeben sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Veränderungen oder Reparaturarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche gegen VOGLER. 

4. Kenntnis des Mangels/Mängelrügepflicht: Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. VOGLER haftet nicht für Mängel, die dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt sind, es sei denn, sie sind schriftlich vorbehalten, oder die er infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt (§ 442 BGB). Hinsichtlich sonstiger Mängel gilt das Produkt als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb von sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel gezeigt hat, bei VOGLER eingeht. War der Mangel jedoch bei normaler Nutzung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Das beanstandete Produkt wird nach Wahl von VOGLER entweder an VOGLER zurückgesandt oder von VOGLER am vereinbarten Erfüllungsort repariert oder ersetzt. Bei berechtigter Mängelrüge erstattet VOGLER die Kosten des kostengünstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich das Produkt an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

5. Nachbesserung oder Nachlieferung: Bei Sachmängeln des gelieferten Produkts ist VOGLER berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist zunächst zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung zu wählen. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder der Nachlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 

6. Wartung und Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist: Während der Gewährleistungsfrist werden alle Wartungs- und Reparaturarbeiten am Produkt von VOGLER durchgeführt. Die Parteien schließen einen separaten Wartungsvertrag ab.

aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Mängelansprüche des Kunden gegen VOGLER gehemmt. 

12. Modifikation des Produkts: Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das Produkt ohne Zustimmung von VOGLER ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 

13. Schlussbestimmungen zur Gewährleistung: Weitergehende oder andere als die in diesem § 5 geregelten Ansprüche des Kunden gegen VOGLER und deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach diesem § 5 gelten nicht, soweit nach geltendem Recht zwingend gehaftet wird, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG) oder in Fällen des Vorsatzes (§§ 202 Abs. 1, 276 Abs. 3 BGB).
§ 6 Geistiges Eigentum 
1. Begriffsbestimmung: „Geistiges Eigentum“ sind gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken und Unternehmenskennzeichen (eingetragene und nicht eingetragene sowie Anmeldungen der vorgenannten Schutzrechte) sowie Urheberrechte, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und gleichartige Rechte in aller Welt.

2. Eigentum von VOGLER: Alle Rechte am geistigen Eigentum an den Produkten verbleiben im Eigentum von VOGLER.


§ 7 Haftung für schuldhaft verursachte Schäden
1. Ergänzung durch Gesetz: Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet VOGLER bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Haftung für unmittelbare Schäden: VOGLER haftet für alle Schäden, die bei der Durchführung eines Vertrages, für den diese AGB gelten, unmittelbar an den Rechtsgütern des Kunden entstehen. VOGLER haftet – auch während der Gewährleistungsfrist – nicht für mittelbare oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungs- oder Geschäftsausfall, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige entgangene Chancen und Kosten für den Ersatz von Geräten.

3. Verschuldenshaftung: VOGLER haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

4. Haftungshöchstgrenze: Die Haftung von VOGLER für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verkauf eines bestimmten Produktes ergeben, ist auf insgesamt 100 % des für dieses bestimmte Produkt vereinbarten Kaufpreises begrenzt. 

5. Mitarbeiter von VOGLER: Die sich aus diesem § 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie für Pflichtverletzungen von Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden VOGLER nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

6. Keine Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach diesem § 7 gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte sowie für Ansprüche nach dem anwendbaren zwingenden Produkthaftungsrecht. 
§ 7 Haftung für schuldhaft verursachte Schäden
1. Ergänzung durch Gesetz: Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet VOGLER bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Haftung für unmittelbare Schäden: VOGLER haftet für alle Schäden, die bei der Durchführung eines Vertrages, für den diese AGB gelten, unmittelbar an den Rechtsgütern des Kunden entstehen. VOGLER haftet – auch während der Gewährleistungsfrist – nicht für mittelbare oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungs- oder Geschäftsausfall, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige entgangene Chancen und Kosten für den Ersatz von Geräten.

3. Verschuldenshaftung: VOGLER haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

4. Haftungshöchstgrenze: Die Haftung von VOGLER für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verkauf eines bestimmten Produktes ergeben, ist auf insgesamt 100 % des für dieses bestimmte Produkt vereinbarten Kaufpreises begrenzt. 

5. Mitarbeiter von VOGLER: Die sich aus diesem § 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie für Pflichtverletzungen von Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden VOGLER nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

6. Keine Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach diesem § 7 gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte sowie für Ansprüche nach dem anwendbaren zwingenden Produkthaftungsrecht. 
 
§ 8 Verjährung
1. Allgemeine Verjährungsfrist: Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Zwingende gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bleiben unberührt.

2. Ansprüche auf Schadensersatz: Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. 
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Grundsatz: Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von VOGLER. Der Kunde verwahrt das Eigentum von VOGLER unentgeltlich, hat dieses pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. 

2. Mitteilung an VOGLER: Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde VOGLER unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Podukte mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

3. Weiterveräußerung: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte erfolgt, an VOGLER ab. Unbesehen der Befugnis von VOGLER, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich VOGLER, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Freigabe von Sicherheiten: Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist VOGLER verpflichtet, die Sicherheiten nach Auswahl von VOGLER auf Verlangen des Kunden freizugeben.
 
§ 10 Geheimhaltung
1. Definition: Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen technischer und kommerzieller Art sowie ihre Absichten, Erfahrungen, Kenntnisse, Entwürfe und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit einem Vertrag, für den diese AGB gelten, von der anderen Partei - sei es direkt oder indirekt - erhalten ("Vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Alle Vertraulichen Informationen gelten zugleich als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes vom 19. April 2019. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung umfasst insbesondere die Pflicht, die Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch Dritten zugänglich zu machen. 

2. Keine Geheimhaltung: Die Geheimhaltungspflichten dieses § 10 gelten nicht für Informationen, die 
a) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind oder später bekannt werden, ohne dass eine der Parteien dafür verantwortlich ist, dass sie bekannt sind oder bekannt werden;
b) der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die übermittelnde Vertragspartei ohne Verletzung der Vertraulichkeit bereits bekannt waren; oder
c) der empfangenden Partei später von einem Dritten mitgeteilt oder anderweitig zur Kenntnis gebracht werden, ohne dass diese Mitteilung oder Offenlegung durch den Dritten gegen eine gesetzliche Bestimmung, diese AGB oder eine andere zwischen den Vertragsparteien oder zwischen einer Vertragspartei und dem Dritten geschlossene Vereinbarung verstößt.

3. Dauer: Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zwei Jahre nach Beendigung eines Vertrages, der diesen AGB unterliegt oder seiner vollständigen Durchführung.
 
§ 11 Sonstiges 
1. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen: Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen, die eine Vertragspartei der anderen gegenüber abzugeben hat (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Schriftform. „Schriftlich“ ist ein Dokument oder eine Information, die in Textform übermittelt wird, einschließlich E-Mail oder digitaler Daten, die mit Hilfe von EDI oder anderen Systemen übermittelt werden. „EDI“ bedeutet Electronic Data Interchange, d.h. die Übermittlung von Daten über elektronische Kommunikationsverbindungen zwischen den Parteien oder andere maschinenlesbare Datenträger. Gesetzliche Formerfordernisse und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation der erklärenden Person, bleiben unberührt. Die Mitteilung ist an den Sitz der Partei oder an eine andere Adresse und/oder Person zu richten, die in Zusammenhang mit dem Vertrag auf Basis dieser AGB zum maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt wurde oder die der mitteilenden Partei anderweitig bekannt ist. Eine Mitteilung gilt als ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie (i) an einem Geschäftstag persönlich oder per Kurier an die in diesem § 11 Nr. 1 angegebene Anschrift und Kontaktperson zugestellt wird oder (ii) am zweiten Geschäftstag nach der Aufgabe um 9.00 Uhr per frankierter Post mit Zustellnachweis, elektronisch oder per Fax versandt wird. 

2. Anwendbares Recht: Für den jeweiligen Vertrag, der diesen AGB unterliegt und für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Fragen seines Zustandekommens oder seiner Gültigkeit, gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

3. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. VOGLER ist wahlweise berechtigt, stattdessen das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

4. Salvatorische Klausel / Lücken: Soweit der jeweilige Vertrag, der diesen AGB unterliegt oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages, der diesen AGB unterliegt oder diese AGB ganz oder teilweise von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für unwirksam erklärt werden, so werden diese Bestimmungen außer Acht gelassen und die Wirksamkeit des Kaufvertrages im Übrigen nicht berührt, die übrigen Bestimmungen bleiben gültig und durchsetzbar.
 
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